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Dienstag, 21. August 2007

Gerichtbeschluss

Das Amtsgericht Offenburg hat beschlossen, dass die Musikindustrie nicht ohne richterliche Erlaubnis beim Provider Personendaten nachfragen darf.

Außerdem wird das anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Titeln der "Bagatellkriminalität" zugeordnet.
Die IFPI (Verband der Phonoindustrie) hat im laufenden Jahr 2007, mehr als 25.000 Anzeigen gegen einzelne User eingereicht, bei denen in den meisten Fällen mit Hilfe der proMedia GmbH ein einziger Upload eines gschützten Musiktitels nachgewiesen wurde. Da diese meist für weniger als 99 cent im Internet erhältich sind, sieht das Gericht keine ausreichende Beweislast um ein Verfahren auf Schadensrsatz in Höhe von mehreren 1000 Euro zu rechtfertigen.

Die Musikindustrie übertreibt es mit den Anzeigen und die Staatsanwaltschaften setzen dem nun ein Ende. Sehr gut. :-)

Auch sollten Tauschbörsennutzer nie gestehen, dass sie Kenntnisse über die in den P2P-Clienten integrierte Uploadfunktion haben. Somit kann einem kein Vorsatz unterstellt werden.

Wer mehr wissen möchte, sollte oben auf den Titel klicken.

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