robtex

Dienstag, 18. September 2007

Online Durchsuchung

Überall hört man von der bösen Online-Durchsuchung, was daran genau so böse ist möchte ich im Folgenden kurz erklären.


Offline-Durchsuchung:

Die Beamten kommen vorbei (ein Richter muss das vorher angewiesen haben) und durchsuchen die Wohnung. Der Durchsuchte hat ein Anwesenheitsrecht, er darf/muss bei der Durchsuchung dabei sein, notfalls kann er einen Vertreter ernennen.
Sollten Sachen beschlagnahmt werden, muss der Betroffene davon in Kenntniss gesetzt werden. Im Allgemeinen erhält er ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände, außerdem wird ihm nach der Durchsuchung mitgeteilt, warum er unter Verdacht steht etc.

Online-Durchsuchung:

Im Gegensatz zur Offline-Durchsuchung wird der Betroffene hier nicht davon in Kenntniss gesetzt, dass er durchsucht wird und er erhält ebenfalls keine Liste der beschlagnahmten Daten. Welche ja in Kopie bei den Behörden Landen und so merkt man nicht das einem etwas gestohlen wurde, dass Nacktfoto der Freundin z.B. ... oder die Kontodaten... oder das persönliche Tagebuch.

Das Verfahren der Online-Durchsuchung gleicht einem Einbruch der Behörden und erinnert an Zeiten vor 1989.

Nun zu denen die mit dieser Methode gefasst werden sollen, den Terroristen. Der gemeine, von Osama "gut" ausgebildetet Terrorist, wird mit Kenntniss der OD natürlich seinen diabolischen Plan nicht auf der heimischen Festplatte speichern, sondern auf einem USB Stick o.ä. und Daten versenden etc kann man ja auch an anderen Orten wie z.B. Internet-Cafes.
Also hat die OD Null Effekt.

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